Berufliche Fortbildung mit eLearning

ADOPTED by FDI General Assembly September, 2019 in San Francisco, United States of America

Kontext

Fortbildung (CE), auch bezeichnet als kontinuierliche berufliche Fortbildung (CPE), kontinuierliche berufliche Entwicklung (CPD) oder kontinuierliche Kompetenzentwicklung ist ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens und versetzt zahnmedizinische Fachkräfte in die Lage, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auf dem neusten Stand zu halten, damit sie aktuelle fachliche Normen und die sich ändernden Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung erfüllen können. Zu den herkömmlichen CE-Methoden gehören das Lesen von Fachzeitschriften, der Besuch von Kursen und Konferenzen und die Teilnahme an Studiengruppen. Vor dem Hintergrund der jüngsten und kontinuierlichen Fortschritte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und der Lernmanagement-Systeme (LMS) hat es sich auch als praktikable Lösung herausgestellt, über das Internet auf Bildungsunterlagen zuzugreifen. Da die Qualität dieser Materialien sehr unterschiedlich ist, müssen Referenzstandards und allgemeine Grundsätze und Leitlinien entwickelt werden, um die Qualität dieser über Fernzugriff verfügbaren CE-Materialien zu gewährleisten.

Geltungsbereich

Mit der vorliegenden Stellungnahme stehen grundlegende Leitlinien und Empfehlungen für zahnmedizinische Fachkräfte im Hinblick auf den Zugang und die Durchführung von CE über unterschiedliche IKT- und LMS-Angebote zur Verfügung.

Definitionen

eLearning1: wird definiert als Lernen mit Hilfe elektronischer Medien, typischerweise über das Internet

Grundsätze

CE ist eine grundlegende berufliche Pflicht für zahnmedizinische Fachkräfte. Wir sollten die besten verfügbaren Ressourcen nutzen, um unsere grundlegenden Kenntnisse, Techniken und Fähigkeiten auf Grundlage der aktuellen und bestverfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und entsprechend den sich ändernden Ansprüchen der Bevölkerung auf dem neusten Stand zu halten. Die Kriterien und Grundsätze, die den Einsatz dieser Technologie unterstützen, und die Gestaltung von Bildungsangeboten, die aktives Lernen fördern und Gelegenheiten zur Selbsteinschätzung bieten, sollten ebenfalls beachtet werden2. Gute Referenzquellen stehen zur Verfügung3.

Stellungnahme

Aufgrund der ständigen Fortschritte im Bereich der IKT & LMS kann das Internet für zahnmedizinische Fachkräfte eine leicht zugängliche Quelle für den Zugriff auf CE-Materialien und andere nützliche Informationen sein. Vergleichbar mit allen anderen herkömmlichen CE-Unterlagen muss das eLearning jedoch ebenfalls nach den folgenden Prinzipien und Normen erfolgen:

  • Alle vorgelegten Bildungsmaterialien müssen wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und unvoreingenommen sein.
  • Die Nutzer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass einige der Unterrichtsmaterialien auf persönlichen Meinungen beruhen können; dies ist besonders dann der Fall, wenn es um Entscheidungen über klinische Versorgung und den Einsatz spezifischer Techniken und Materialien geht: Der/die Vortragende kann bei der Demonstration sein/ihr subjektiv bevorzugtes Verfahren zeigen.
  • CE-Anbieter und -Moderatoren müssen alle Teilnehmer über evtl. vorhandene berufliche Interessenkonflikte informieren. Falls diese Informationen nicht in offensichtlicher Form vorhanden sind, sollten die CE-Teilnehmer eine Erklärung über Interessenkonflikte von dem Anbieter/Moderator anfordern.
  • Der Name (die Namen) der Person(en), die den Kurs durchführt bzw. durchführen, ist (sind) mit den Kontaktdaten anzuzeigen, damit die Teilnehmer Inhalte kommentieren und Fragen stellen können.
  • Die vermittelten Informationen dürfen – unabhängig von ihrer Quelle – nicht mit dem Anspruch des definitiv letztgültigen Wissensstandes vermittelt oder akzeptiert werden, selbst wenn diese Informationen auf aktuellen wissenschaftlichen Grundsätzen und Erkenntnissen basieren, denn unterschiedliche Studien können manchmal zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
  • Falls es im Zusammenhang mit CE-Materialien zu Streitigkeiten kommt, sind Sachverständige zu Rate zu ziehen.
  • Regulierungsstellen können nach dem Grundsatz verfahren, Weiterbildungs-Credits nur von Anbietern zu akzeptieren, die von ihnen akkreditiert wurden.
  • Nutzer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass Online-Unterricht kein Ersatz für bestimmte Präsenzveranstaltungen wie praxisorientierte Kurse und Fallstudien sein kann, die eine aktive Beteiligung der Teilnehmer erfordern.
  • Es sollte ein Mechanismus vorhanden sein, der die Qualität des eLearning-Materials durch Feedback der Teilnehmer sicherstellt.

Disclaimer

Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln.

Literaturhinweise

  1. Oxford Living Dictionary.
  2. American Dental Association, 2016. Technical Report No. 1090 For Adoption and Augmentation of the Quality Matters Design Standards for Online and Blended Courses, General Standards 5 & 6. Available at: https://ebusiness.ada.org/productcatalog/32614/Informatics/ADA-Technical...(useSsl.
  3. Kavadelle A, et. al, 2013. European Journal of Dental Education : 17 :1, 45–54

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